Bankrecht — 50-€-Pauschale bei 'Nichtabnahme' ist O. K.
Bankrecht — 50-€-Pauschale bei 'Nichtabnahme' ist O. K. Eine Klausel, nach der ein Geldinstitut für die Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € erhebt, ist wirksam. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Kunde nicht nachweisen kann, es sei tatsächlich ein geringerer Schaden oder Aufwand entstanden. Eine solche Klausel sei nicht unangemessen und regele nur die Höhe der Kosten als Teil eines Schadenersatzanspruchs der Bank gegen den Kunden im Fall der Nichtabnahme eines Darlehens. Einzelne Schadenspositionen dürfen pauschaliert werden. Darin sei keine unerlaubte Preisnebenabrede zu sehen (BGH, Az. XI ZR 356/20).
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