Rentenzahlung vom Versorgungswerk

Rentenzahlung vom Versorgungswerk Erhält ein in den Ruhestand versetzter Mitarbeiter aus einem berufsständischen Versorgungswerk eine Rentenzahlung, so ist diese grundsätzlich wie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu versteuern – also mit einem bestimmten Prozentsatz, der für das Alter des Rentenbeginns gesetzlich festgesetzt ist. Erhält der Rentner diese Zahlung allerdings als einmalige Kapitalzahlung, so kann sie nach der 'Fünftel-Regelung' auf fünf Jahre gestreckt versteuert werden. Der Bundesfinanzhof hat dazu allerdings entschieden, diese Vergünstigung dürfe nur angewendet werden, wenn die Summe tatsächlich in einer einzigen Zahlung (zumindest in einem Veranlagungszeitraum) überwiesen wird. Kommt das Geld über zwei Veranlagungszeiträume, so gilt der ermäßigte Steuersatz nicht (BFH, Az. X B 155/18).