Kündigung erlaubt, wenn's zu sehr 'menschelt' im gegenseitigen Umgang

Sie kennen das Maßregelungsverbot (§ 612a des Bürger­lichen Gesetzbuchs/BGB): „Der Arbeitgeber darf einen ­Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger ­Weise seine Rechte…