Pendlerpauschale: Taxis gehören nicht zum ÖPNV

Ihre Arbeitnehmer dürfen die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (meist gleichbedeutend mit dem üblichen Arbeitsplatz) grundsätzlich pauschal in Höhe von 0,30 € für jeden Entfernungskilometer ansetzen – unabhängig…