Pendlerpauschale: Taxis gehören nicht zum ÖPNV
Ihre Arbeitnehmer dürfen die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (meist gleichbedeutend mit dem üblichen Arbeitsplatz) grundsätzlich pauschal in Höhe von 0,30 € für jeden Entfernungskilometer ansetzen – unabhängig…
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