Videoüberwachung zur Arbeitszeitkontrolle weder geeignet noch notwendig

Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ­Ihrer Mitarbeiter zu kontrollieren. Das 'Wie' ist (noch) weitgehend Ihnen überlassen. Finden Sie heraus, dass ein Mitarbeiter bei der Arbeitszeit schummelt, ist dies ein Kündigungsgrund,…