Unwirksame Kündigung wegen früherer antisemitischer Äußerungen
Hat sich ein Mitarbeiter früher, also vor dem Arbeitsverhältnis mit Ihnen als Arbeitgeber, antisemitisch geäußert, ist eine Kündigung Ihrerseits, die sich auf dieses Fehlverhalten stützt, unwirksam (Arbeitsgericht Berlin; Az.: 22 Ca 1647/22). Dies…
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