Unwirksame Kündigung wegen früherer antisemitischer Äußerungen

Hat sich ein Mitarbeiter früher, also vor dem Arbeitsverhältnis mit Ihnen als Arbeitgeber, antisemitisch geäußert, ist eine Kündigung Ihrerseits, die sich auf dieses Fehl­verhalten stützt, unwirksam (Arbeitsgericht Berlin; Az.: 22 Ca 1647/22). Dies…