Beginn des Fristlaufs bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung

Sie wissen: Sie können und dürfen einen Mitarbeiter nur dann außerordentlich und damit meist fristlos, also mit sofortiger Wirkung, kündigen, wenn er Ihnen einen wichtigen Grund geliefert hat. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn es für Sie…