Arbeitgeber Intern
Ausgabe: agi 02/22
Datum: Düsseldorf, 18. Januar 2022 | 7. Jahrgang | ISSN 2509-3568
Fahrlässig, 30-seitigen Rentenbescheid nicht komplett durchzulesen? Nein, völlig O. K., sagt das Karlsruher Sozialgericht (Az. S 12 R 1017/21). Rechenfehler im Bescheid gehen nicht zu Ihren Lasten. Unsere kompakten Mitteilungen: Feiertagstourismus dank 'Homeoffice to go'? Chef-Mails: Fristlose Kündigung bei unerlaubter Verteilung an Mitarbeiter? Weg zur Wartung des Dienstrades: Arbeits-/Wegeunfall? Corona-Prämien als Erschwerniszulage unpfändbar?
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