Arbeitgeber Intern
Ausgabe: agi 20/21
Datum: Düsseldorf, 28. September 2021 | 6. Jahrgang | ISSN 2509-3568
Spätestens zum 1. November sollen ungeimpfte Arbeitnehmer, die in behördlich angeordnete Quarantäne müssen, weder Lohn noch Entschädigung erhalten. So viel ist bislang sicher – bis dahin kümmern wir uns um näherliegende Fakten: Verlängerung der Corona-Arbeitsschutz- und der Kurzarbeitergeldverordnung Achtung Falle: Kurzarbeit mit Arbeitnehmern vereinbaren Moderate Änderungen: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2022 Auch eine ärztliche Krankschreibung ist nicht in Stein gemeißelt Freiwillige Grippeimpfung im Betrieb: Nachwirkung ist kein Arbeitsunfall
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