Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Verfahren
Der Arbeitgeber hat bei einem Einstellungsverfahren kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren jedweder Art, also so ganz allgemein. Sie als Arbeitgeber dürfen von einem Bewerber nur solche Informationen zu Vorstrafen und…
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