Arbeitgeber Intern
Ausgabe: agi 22/19
Datum: Düsseldorf, 29. Oktober 2019 | 4. Jahrgang | ISSN 2509-3568
Wieder ein 25-Stunden-Sonntag: Um drei Uhr morgens eine 'Überstunde' geschenkt. Ab jetzt gilt die Winterzeit. Hier unsere Aussichten: Altersteilzeit und Urlaubsanspruch Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung Ausnahmen beim „Equal-Pay-Grundsatz“ Bußgelderstattung durch den Arbeitgeber Ruhegeld beim Betriebsübergang
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