Arbeitgeber Intern
Ausgabe: agi 10/19
Datum: Düsseldorf, 14. Mai 2019 | 4. Jahrgang | ISSN 2509-3568
Die Bundesregierung gibt grünes Licht für einen Mindestlohn für Azubis: 515 Euro monatlich ab 2020. Ob diese „Mindestausbildungsvergütung“ ausreicht, um mehr ausbildungswillige Jugendliche zu finden? Weihnachtspräsent: Keine Gleichbehandlung Rückzahlung der 'Stütze': Keine Arbeitgeberhaftung Homeoffice: Schadensersatz droht bei Kürzung Feiertagszuschläge: Ostersonntag ist Sonn- und Feiertag Arbeitsunfälle von Fremdpersonal: Meldepflichtig
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