Gesenkter Arbeitslosenbeitrag und mehr Weiterbildung für 'alle'
Der Arbeitslosenbeitrag wird zum 1.1.2019 von 3 % auf 2,5 % des Bruttoeinkommens gesenkt – so der Beschluss des Bundestags am 30.11.2018. Der Beitragssatz von 2,5% soll bis 2022 gelten, danach soll er dauerhaft bei 2,6 % gehalten werden. Mit dem…
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!