Dienstwagen

Dienstwagen Dem Einfallsreichtum von Finanzbeamten sind keine Grenzen gesetzt, wie folgender Fall beweist: Dem Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr steht ein mit Rettungsgegenständen ausgerüstetes Einsatzfahrzeug (Kommandowagen) ständig zur Verfügung. Dies, so das Finanzamt, stelle einen geldwerten Vorteil dar. Das sieht das Finanzgericht Köln aber anders (Az. 3 K 1205/18 agi 251804). Die Gestellung des Fahrzeugs diene ganz überwiegend dem funktionalen und zügigen Brandschutz. Hinzu komme, dass auch die äußere Gestaltung des Pkw sowie die mitzuführende Ausrüstung einer privaten Nutzung eher hinderlich sei. Doch das unterlegene Finanzamt will sich dem Urteil nicht beugen und hat beim BFH Revision eingelegt (Az. VI R 43/18).