Auf den Punkt gebracht

Auf den Punkt gebracht Schadenersatz vom Arbeitgeber – Fiskus bleibt außen vor. Hat ein Mitarbeiter eines Arbeitgebers bei der Abrechnung von Dienstreisekosten eines Kollegen über längere Zeit statt eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches nur lose Blätter beschriftet, was den Betriebsprüfer des Finanzamtes dazu brachte, die gesamte Abrechnung steuerlich nicht anzuerkennen, hat der Firmenchef ein Problem. Er muss dem betroffenen Kollegen den aus der Steuernachzahlung entstandenen Schaden ersetzen. Daraus ergibt sich die Frage, ob der Betrag, den der Arbeitgeber aufgebracht hat (hier immerhin rund 50.000 €) für den Arbeitnehmer steuerpflichtig ist. Das wurde vom Bundesfinanzhof verneint: Es handelt sich um eine steuerfreie Erstattung durch die Firma. Dies allerdings nur in dem Umfang, in dem „Einkommensteuer tatsächlich nachträglich festgesetzt“ worden war. Die Erstattungssumme war hier pauschal festgelegt worden (BFH, VI R 34/16).