'mi'-Steuerexperten halten Finanzamts-Gewinnzuschätzungen auf Basis der Richtsatzsammlung für unzulässig
'mi'-Steuerexperten halten Finanzamts-Gewinnzuschätzungen auf Basis der Richtsatzsammlung für unzulässig In ihrer aktuellen Ausgabe beschäftigt sich die 'markt intern'-Redaktion 'steuerberater intern' mit der Erstellung der jährlichen Richtsatzsammlung durch die Finanzverwaltung. Diese Auflistung der Roh- bzw. Reingewinne verschiedener Branchen wird von Betriebsprüfern eingesetzt, um vermeintlich zu niedrig ausgewiesene Gewinne von Unternehmen hochzusetzen. Einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage ist zu entnehmen, dass die Daten in unzulässiger und nicht repräsentativer Weise erhoben werden. Die Redaktion hält Zuschätzungen der Betriebsprüfer auf dieser Basis für unzulässig und empfiehlt betroffenen Unternehmen deshalb, in diesen Fällen Zweifel an der Aktualität und Repräsentativität der Richtsatzsammlung anzumelden. Den vollständigen Text finden Sie unter www.markt-intern.de/richtsatzsammlung.
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Als Orientierungshilfe für Hörakustiker und Hersteller führte 'markt intern' 2017 erstmals eine Leistungsspiegel-Umfragen auch unter Hörakustikern durch, die ihre Lieferanten nach unterschiedlichen Kriterien bewerten.
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