Achtung: Licht lockt in Abmahnfalle!

Achtung: Licht lockt in Abmahnfalle! Bereits seit dem 1.3.2021 gelten für zahlreiche Haushaltselektrogeräte neue EU-Energielabel. Nachdem die Kennzeichnungspflicht für Leuchten zwischenzeitlich aufgehoben worden war, werden diese ab dem 1.9.2021 zumindest teilweise als Lichtquelle mit den hieraus resultierenden Kennzeichnungspflichten eingeordnet. Ziel des Gesetzgebers ist es, Endverbrauchern einen besseren Überblick über die Energieeffizienz von Produkten zu verschaffen, indem die Effizienzklassen in Kategorien von A (beste) bis G (schlechteste) eingeteilt wurden. Damit sollen einheitliche Kategorien geschaffen werden, die dem Endverbraucher eine Vergleichbarkeit ermöglichen. Betroffen sind Lampen, LED-Module und Leuchten, deren Leuchtmittel nicht ohne Beschädigung ausgetauscht oder entfernt werden können. Welche Auswirkungen die Änderungen auf den stationären Verkauf, den Online-Handel sowie Ihre Printwerbung haben, hat der Düsseldorfer Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb e. V.' in einem übersichtlichen Leitfaden zusammengefasst. Sie können diesen unter dem Stichwort 'Mö 33/21 Abmahnfalle neue Energielabels für Lichtquellen' per E-Mail an moebel@markt-intern.de in Ihrer Mö-Redaktion abrufen.

Genervt durch Abmahnungen, unklare Rechtslage bei der
Werbung oder unfaire Mitbewerber?

'Wirtschaft im Wettbewerb e.V.' (1. Vorsitzender ist 'markt intern'-
Herausgeber Olaf Weber) bietet 'mi'-Abonnenten individuelle Beratung ab 80,— € (zzgl. USt.) im Jahr. Informationen unter Telefon: 0211 6799408 oder www.wirtschaft-im-wettbewerb.de.