Werbeverbot mit Fotos ehemaliger Mitarbeiter
Ein früherer Angestellter einer Werbetechnikfirma kann von seinem Ex-Arbeitgeber eine Entschädigungszahlung verlangen, wenn dieser Fotos und Videos vom ausgeschiedenen (und inzwischen bei einem Konkurrenten arbeitenden) Mitarbeiter weiterhin veröffentlicht und damit für sein Unternehmen wirbt. Kommt der Ex-Chef der mehrfachen Aufforderung, das einzustellen, erst nach mehr als neun Monaten nach, so muss er zahlen — hier in Höhe von 10.000 €. Dem Arbeitnehmer wurde vom neuen Arbeitgeber Illoyalität unterstellt, was ihn in seinem beruflichen Weiterkommen gehindert habe. Die Entschädigung müsse derart hoch sein, um „tatsächlich eine Wirkung zu erzielen“ (LAG Baden-Württemberg, Az. 3 Sa 33/22).
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