ICH KAUF GERN VOR ORT: 'mi'-Kampagne für das ganze Jahr

Seit vielen Jahren organisiert 'mi' mit der tatkräftigen Unterstützung fachhandelsorientierter Marken-Lieferanten im Herbst und Winter ein Endverbraucher-Gewinnspiel, bei dem attraktive Geldpreise verlost werden. Diese Kampagne steht unter dem Motto 'ICH KAUF GERN VOR ORT' und hat sich zum Ziel gesetzt, Ihren Kunden den Wert von nahegelegenen, individuellen Geschäften zu vermitteln. Weitere Schlagkraft erhält die Aktion durch neue, ganzjährig nutzbare Bausteine. Als erstes Element hatten wir Ihnen in der vergangenen Woche das City-Plakat vorgestellt, das für mindestens zehn beteiligte Geschäfte von Illustrator Norbert Höveler individuell gezeichnet wird. Heute kommen zwei weitere Angebote dazu.

Fotobox-Event (umgesetzt mit dem Partner Selfie-Box): Nach dem erfolgreichen Testballon bei der Firma Ullrich Bad in Bebra (siehe U 10/2020), bietet 'mi' diesen Event-Baustein künftig allen Unternehmen an. Die Fotobox ist ein Promotion & Event-Baustein mit Direktausdruck der Fotos. Fotoboxen schaffen eine lockere Atmosphäre, machen Spaß und halten Erinnerungen fest. Der Foto-Direktausdruck hat den besonderen Charme, dass er an frühere Tage im Passbildautomat oder die beliebten Polaroid-Fotos erinnert. Realisiert wird das Event mit dem 'mi'-Partner Selfie-Box und dessen Handelspartnern, rund 100 unabhängigen Fotohändlern in ganz Deutschland. Für den individuellen Hintergrund der Fotobox-Bilder arbeiten wir ebenfalls mit Norbert Höveler zusammen. Er fertigt anhand eines Geschäftsfotos eine Illustration an, die auf den Fotos als Bild-Hintergrund erscheint. Mehr Infos hier: www.markt-intern.de/fotoboxaktion.

Individuelles Plakat: Dieser Baustein hat sich bereits bei der letztjährigen Kampagne bewährt und steht nun ganzjährig zur Verfügung. Wir drucken Ihr persönliches 'ICH KAUF GERN VOR ORT'-Plakat, bei dem Ihr Fachgeschäft im Mittelpunkt steht! Hierfür benötigen wir einen Schnappschuss von Ihrem Fachgeschäft, der von Norbert Höveler in eine detaillierte Zeichnung umgesetzt und in das Plakat eingefügt wird. Auf den individuellen Plakaten erscheinen außerdem die Logos der MK-Partner 2019, die somit ganzjährig in einem besonders hochwertigen und individuellen Baustein zur Geltung kommen. Die tollen Illustrationen können zusätzlich für andere Werbezwecke (z. B. auf der Website, als Riesen-Poster) genutzt werden. Mehr Details auf www.markt-intern.de/ihr-plakat.

Unser Fazit: Durch die nunmehr drei neuen, ganzjährigen Bausteine wird aus dem Start der Markenkampagne 2020 in diesem Jahr ein 'fliegender Start' Und als kleine Vorankündigung: In KW 23 soll die neue Markenkampagne-Website onlinegehen, die unsere Marken-Partner noch ein Stückchen besser in Szene setzt!

Wer haftet für Schäden durch eine Neugestaltung? Ein Goldschmied berichtet uns, dass er regelmäßig alte Schmuckstücke seiner Kunden umarbeitet und auch vorhandene Steine neu fasst. Nun fragt er sich, wer für den Schaden haften müsste, wenn dabei ein Stein zerstört wird. Hier gilt genauso wie bei Reparaturen grundsätzlich, dass der Goldschmied oder Juwelier für die Beschädigung einstehen muss, es sei denn, er kann nachweisen, dass er die Beschädigung nicht zu vertreten hat. Er muss also nachweisen, weder vorsätzlich noch fahrlässig die Sache beschädigt zu haben. Das ergibt sich aus § 280 Abs. 1 BGB, wo es heißt: „Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.“ Das heißt, als Regelfall ist davon auszugehen, dass eine Beschädigung (die ja objektiv eine Pflichtverletzung darstellt) verschuldet ist. Der Handwerker kann also nicht damit argumentieren, dass er eine gute Ausbildung genossen und noch nie gegen seine fachliche Sorgfalt verstoßen hat. Anders sieht es nur aus, wenn er beweisen kann, dass er im konkreten Fall fachgerecht gearbeitet hat. Die Haftung gegenüber dem Kunden ist nur in engen Grenzen beschränkbar. Zum Beispiel könnte der Goldschmied in seinen AGB regeln, dass er nicht für einen ganz außergewöhnlichen materiellen oder immateriellen Wert eines Steins haftet, wenn der ihm nicht bekannt war.

Wie reagieren auf eine schlechte Bewertung bei Google? „Der penner wollr mich verarchen hab nen silber ring aufn tisch gelegt sagt der 2 €.“ Diese Bewertung, die wir mit allen Rechtschreibfehlern zitieren, erhielt ein langjähriger 'mi'-Leser kürzlich bei Google. Wie soll man auf einen solchen Angriff reagieren? Der betroffene Juwelier antwortete dem verärgerten Kunden mit einem sachlichen Hinweis auf den aktuellen Silberpreis. Sein Versuch, die Rezension löschen zu lassen, schlug fehl. Die Begründung: „Ihr Antrag auf Entfernung wurde überprüft. Danke, dass Sie Ihre Bedenken geäußert haben. Wir haben uns diese Rezension genau angesehen und konnten keinen Verstoß gegen unsere Richtlinien feststellen. Deshalb bleibt sie weiterhin sichtbar.“ Wie gehen Sie mit einer solchen Kundenreaktion um, in der sich nicht nur fehlendes Wissen, sondern auch mangelnder Anstand zeigt?