Sachsen antwortet

Sachsen antwortet Kurz vor Redaktionsschluss erreicht Ihre Redaktion doch noch eine Antwort des Sozialministeriums Sachsen zu unserer Dezember-Anfrage hinsichtlich der Öffnung von Foto-Fachgeschäften und -Studios im Rahmen des am 16. Dezember 2020 ausgerufenen zweiten Lockdowns. Die Antwort aus Sachsen lautet: „Ja, Fotografen dürfen als Handwerker/Dienstleister ihre Studios unter Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften öffnen.“ Auf unsere Frage, ob Mischbetriebe (die zum Teil aus Handel, zum Teil aus Handwerk/Dienstleistung bestehen) handwerkliche Dienstleistungen anbieten dürfen, falls sie keinen Handel betreiben, lautet die Antwort knapp: „Ja, Dienstleistung/Fotografieren ist möglich, Verkauf von Kameras etc. nicht.“ Erleichterung für alle sächsischen Kollegen!