Vorsicht (Abmahn-)Falle! 'Neue Energielabels' ab 1.3.2021

Vorsicht (Abmahn-)Falle! 'Neue Energielabels' ab 1.3.2021 Eine Novellierung der EU-Energieverbrauchsvorschriften soll auf die geänderten energetischen Eigenschaften von Produkten reagieren und mehr Transparenz für Verbraucher schaffen. Zum 1.3.2021 gelten deshalb für die folgenden Gerätearten neue Energielabels bzw. tritt eine Kennzeichnungspflicht in Kraft: Elektronische Displays (neben Fernsehgeräten nun auch Monitore und digitale Signage-Displays) Haushaltsgeschirrspüler Haushaltskühlgeräte inklusive Weinkühlschränken Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner (Haushaltswaschmaschine, die zusätzlich zu den Funktionen eines Waschautomaten die Möglichkeit zum Trocknen von Textilien bietet) Kommerzielle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion. Die Klassen A+, A++ und A+++ wurden für die oben genannten Produkte gestrichen, es gelten neue Effizienzklassen von A bis G. Vor dem Hintergrund, dass die alten Labels für andere Produktgruppen (z. B. Haushaltsbacköfen) bis auf weiteres ihre Gültigkeit behalten, wird jedoch noch einige Zeit ins Land gehen, bis die babylonische Spektren-Verwirrung der Vergangenheit angehört. Welche Auswirkungen die Änderungen auf den stationären Verkauf, den Onlinehandel sowie Ihre Printwerbung haben, hat der Düsseldorfer Wettbewerbsverein 'Wirtschaft im Wettbewerb e. V.' in einem übersichtlichen Leitfaden 'Abmahnfalle neue Energielabels – Fallstricke kennen und meiden' zusammengefasst. Sie können diesen unter dem Betreff 'E 07/21 Abmahnfalle neue Energielabels' per E-Mail an elektro@markt-intern.de in Ihrer Redaktion abrufen.