Wertvoller 'miE'-Beilagenhinweis Steuern Spezial 'Elektronische Kassen'

Wertvoller 'miE'-Beilagenhinweis Steuern Spezial 'Elektronische Kassen' Das Thema 'Elektronische Registrierkassen' bewegt uns immer wieder. Erinnern Sie sich an die Nichtbeanstandungsregelung? Alle elektronischen oder computergestützten Kassensysteme oder Registrierkassen sollten ursprünglich bis zum Jahreswechsel mit einer sog. TSE (technisch zertifizierter Sicherheitseinrichtung) ausgestattet sein. Da diese TSE jedoch später als geplant auf den Markt kamen, hat das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung erlassen, wonach das Fehlen einer TSE bis zum 30.9.2020 nicht beanstandet wird. Aufgrund der Corona-Pandemie haben nun jedoch alle Bundesländer (mit Ausnahme von Bremen) diese Nichtbeanstandungsregelung verlängert. Jedes Land hat an die Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung jedoch eigene Voraussetzungen geknüpft. Die Kollegen vom 'steuertip' haben aus diesem Grund eine Beilage erstellt, in der alle Voraussetzungen und Nachweispflichten der einzelnen Länder aufgeführt sind. Als speziellen Service für unsere 'miE'-Partner haben wir kurzfristig diese Übersicht heute Ihrer regulären Ausgabe beigelegt.