Umsatzsteuer-Umrechnungskurse

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Für den Fall, dass Sie fremde Währungen für die Umsatzsteuer in Euro umrechnen müssen, gibt es offiziell vom Bundesfinanzministerium akzeptierte Umrechnungskurse. In einem aktuellen Schreiben (III C 3 – S 7329/19/10001 :003 usti 032206) veröffentlicht das Ministerium eine Gesamtübersicht der monatlichen Kurse des Jahres 2021. Diejenigen Währungen, für die keine Umrechnungskurse bekanntgegeben sind, sind jeweils nach dem Tageskurs umzurechnen.