Umsatzsteuer-Umrechnungskurse
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Für den Fall, dass Sie fremde Währungen für die Umsatzsteuer in Euro umrechnen müssen, gibt es offiziell vom Bundesfinanzministerium akzeptierte Umrechnungskurse. In einem aktuellen Schreiben (III C 3 – S 7329/19/10001 :003 usti 032206) veröffentlicht das Ministerium eine Gesamtübersicht der monatlichen Kurse des Jahres 2021. Diejenigen Währungen, für die keine Umrechnungskurse bekanntgegeben sind, sind jeweils nach dem Tageskurs umzurechnen.
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Unsere exklusiven 'umsatzsteuer intern'-Schaubilder, sollen Ihnen als Praktiker das Umsatzsteuer-Leben erleichtern. Sämtliche Schaubilder werden kontinuierlich an die Gesetzeslage und aktuelle Rechtsprechung angepasst. Bei Bedarf gibt es für unterschiedliche Veranlagungszeiträume unterschiedliche Fassungen.
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