Rechnung

Rechnung Auf jeder Rechnung über 250 € muss gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG i. V. m. § 33 UStDV eine fortlaufende Nummer stehen. Davon hängt auch der Betriebsausgabenabzug von Bewirtungskosten ab (vgl. aktuelles BMF-Schreiben, Az. IV C 6 – S 2145/19/ 10003 :003 usti 142105). Laut UStAE (Abschnitt 14.5 Abs. 10) gilt folgendes: „Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend.“