Vorsteuerabzug

Vorsteuerabzug Die für einen Leistungsbezug entrichtete Umsatzsteuer ist insoweit nicht als Vorsteuer abziehbar, als die hierfür getätigten Ausgaben zu den Kostenelementen von steuerfreien Umsätzen gehören. Dies bestätigt der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil (Az. XI R 13/19 usti 102107).