Linienverkehr mit Schiffen:

Linienverkehr mit Schiffen: Die Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG). Einem aktuellen BFH-Urteil (Az. V R 2/19 usti 212002) zufolge orientiert sich die Auslegung des Begriffs des Linienverkehrs mit Schiffen an den Regelungen zum Linienverkehr mit Kfz. Demnach ist Linienverkehr eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Dies gilt auch bei Schiffen. Macht ein Schifffahrtsunternehmen seine Schiff-Rundfahrten vom Wetter und von der Nachfrage abhängig, liegt indes kein Linienverkehr mit Schiffen vor.