App-Stores

App-Stores Nahezu auf jedem Handy gibt es mittlerweile einen App-Store – ein virtuelles Geschäft, in dem der Handynutzer verschiedenartige Apps (Anwendungen), z. B. Spiele, kostenlos oder gegen ein Entgelt herunterladen kann. Bei kostenlosen Apps besteht für gewöhnlich die Möglichkeit, weitere Vorteile in Form von In-App-Käufen zu erwerben. Die meisten dieser Apps werden nicht vom Betreiber des App-Stores eingestellt, sondern von anderen Unternehmen (Entwicklern). In einem aktuellen Urteil (Az. 6 K 111/18 usti 112006) musste das Finanzgericht Hamburg entscheiden, ob der App-Store-Betreiber eine Vermittlungsleistung für den App-Entwickler erbringt oder ob ein Kommissionsgeschäft vorliegt. Mehr dazu in der kommenden 'usti'-Ausgabe.