Innergemeinschaftliche Lieferung

Innergemeinschaftliche Lieferung Steht aufgrund einer Beweiserhebung fest, dass Fahrzeuge zum Bestimmungsort im übrigen Gemeinschaftsgebiet versendet wurden, kann das Finanzamt dies einem aktuellen BFH-Urteil (Az. V R 38/18 usti 251903) zufolge nicht durch die Annahme eines fehlenden Belegnachweises in Abrede stellen. Auch der sich aus der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ergebende Nachweis der Unternehmereigenschaft des Abnehmers kann nicht durch die bloße Annahme einer Briefkastenanschrift widerlegt werden. Damit bestätigen die Richter ihre bisherige Rechtsprechung und den EuGH (vgl. 'usti' 24/19).