Gemeinnützige Vereine

Gemeinnützige Vereine Die Umsätze, die ein gemeinnütziger Verein zur Förderung des Wohlfahrtswesens aus Gastronomieleistungen und der Zurverfügungstellung einer öffentlichen Toilette erzielt, sind laut eines aktuellen BFH-Urteils (Az. XI R 2/17 usti 251901) selbst dann nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG ermäßigt zu besteuern, wenn diese Leistungen der Verwirklichung satzungsmäßiger Zwecke dienen. Entsprechendes dürfte auch für andere gemeinnützige Vereine gelten. Mehr dazu in der nächsten 'umsatzsteuer intern'-Ausgabe.