Verfahrensbeistand

Verfahrensbeistand Die Leistung eines gerichtlich bestellten Verfahrensbeistands in Familiensachen ist bei Berufung auf das EU-Recht (Artikel 132 Abs. 1g MwSt SystRL) umsatzsteuerfrei. Dies entschied in einem aktuellen Urteil (Az. V R 27/17 usti 221905) der BFH. So sei die Leistung eng mit der Sozialfürsorge verbunden und der Verfahrensbeistand als soziale Einrichtung anzuerkennen.