Unberechtigter Steuerausweis
Unberechtigter Steuerausweis: Wer als Unternehmer in einer Rechnung unberechtigt Umsatzsteuer ausweist, schuldet diese Steuer (§ 14c UStG). Wie der BFH in einem aktuellen Urteil (Az. V R 32/16 usti 041907) klarstellt, kommt ggf. ein Billigkeitserlass in Betracht. Dies ist z. B. der Fall, falls sich zwei Unternehmer aufgrund eines gemeinsamen Irrtums über die zutreffende steuerrechtliche Beurteilung vor höchstrichterlicher Klärung ohne Missbrauchs- oder Hinterziehungsabsicht gegenseitig Rechnungen mit unzutreffendem Steuerausweis erteilen und keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt.
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