Härtefallregelung für Grundsteuererklärung nutzen
Die Uhr tickt. Zwischen dem 1.7. und 31.10.2022 müssen Sie für Ihre Immobilien eine Grundsteuererklärung ( „Feststellungserklärung“ ) abgeben. Einzelne Bundesländer haben bereits Immobilieneigentümer und Verwalter aufgefordert, rechtzeitig eine Feststellungserklärung zur Ermittlung der Grundsteuerwerte abzugeben. Wer dabei ...
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