Mindeststandard

Mindeststandard Zum zeitgemäßen Mindeststandard eines mehrgeschossigen Wohnhauses gehört neben einem funktionierenden Türöffner mit Gegensprechanlage auch eine intakte Treppenhausbeleuchtung. Das hat das VG Frankfurt (Beschluss vom 29.1.2021, Az. 8 L 3058/20) entschieden. Eine solche Ausstattung diene vor allem der Sicherheit der Mieter und anderer Personen, die sich im Haus aufhalten. Der Eigentümer wollte sich vor Gericht gegen eine Verfügung der Stadt Frankfurt wehren, die ihn zur Durchführung entsprechender Arbeiten in dem Wohnhaus verpflichtet hatte.