Unwirksame Kündigung wegen „i. A.“-Kürzel
Nicht alle Aufgaben müssen Vermieter oder Vermieterin selbst erledigen. Auch bei einer Kündigung können sie sich z. B. durch ihre Hausverwaltung vertreten lassen. Risikobehaftet sind aber einseitige Willenserklärungen, wie z. B. eine Kündigung…
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