Flutkatastrophe

Flutkatastrophe Sowohl NRW ( ii 15/21-05) als auch Rheinland-Pfalz ( ii 15/21-06) gewähren in zwei gleichlautenden Erlassen vom 16.7.2021 ein Bündel steuerlicher Erleichterungen zur Berücksichtigung der aktuellen Flutschäden – auch mit Blick auf Vermieter und bei der Zerstörung von Betriebsgebäuden. Als Soforthilfe stellt der Bund darüber hinaus 200 Mio. € zur Verfügung. Weitere 200 Mio. € wird NRW beisteuern. Auch Rheinland-Pfalz will pro Haushalt ohne Bedürftigkeitsprüfung bis zu 3.500 € Soforthilfe bereitstellen.