Niedersächsischen Bauordnung

Niedersächsischen Bauordnung In Niedersachsen soll ab dem 1.1.2022 eine neue Landesbauordnung in Kraft treten. Der Entwurf wurde am 23.3. von der Landesregierung an die Verbände zur Stellungnahme weitergeleitet. Mit der Gesetzesänderung soll bei der Errichtung von überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden ab einer Dachfläche von 75 m2 die Errichtung von PV-Anlagen zur Pflicht werden. Mindestens 50 % der Dachflächen wären dann bei der Errichtung des Gebäudes mit Solaranlagen auszustatten. Die Pflicht entfällt nur in besonderen Ausnahmefällen. Für Wohngebäude soll zudem künftig eine Vorsorgepflicht gelten: Wohngebäude müssten dann so geplant werden, dass – sofern nicht gleich eine PV-Anlage errichtet wird – diese später nachgerüstet werden kann.