Erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht gescheitert
Seit dem 1.1.2019 dürfen Mieten nach Modernisierungen nur noch um 8 % (statt 11 %) steigen. Dazu kommt noch eine Kappungsgrenze (siehe Beilage zu 'immo' 08/20 ii 07/21-06). Kurz vor diesem Stichtag machte ein Münchner Wohnungsunternehmen noch eine Wohnungsmodernisierungsankündigung nach alter Rechtslage geltend. Die Umbaumaßnahme sollte im ...
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