Mietpreisbremse (I)
Mietpreisbremse (I) In 89 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg gilt seit dem 4.6.2020 eine neue Mietpreisbremse. Neuvertragsmieten dürfen max. zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die im November 2015 erlassene Vorgängerregelung war vom LG Stuttgart wegen Begründungsmängeln für unwirksam erklärt worden. Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 31.10.2020.
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