Die Modernisierungsmieterhöhung — ein Leitfaden für Vermieter

Verträge sind so zu erfüllen, wie sie geschlossen wurden. Einseitige Änderungen laufender Verträge – insbesondere einseitige Änderungen der den Vertragsparteien obliegenden Leistungen – sind grds. ausgeschlossen. Dies gilt auch im Mietrecht.…