Die Modernisierungsmieterhöhung — ein Leitfaden für Vermieter
Verträge sind so zu erfüllen, wie sie geschlossen wurden. Einseitige Änderungen laufender Verträge – insbesondere einseitige Änderungen der den Vertragsparteien obliegenden Leistungen – sind grds. ausgeschlossen. Dies gilt auch im Mietrecht.…
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