Vorsicht Steuerfalle: Verlängerung eines Erbbaurechts unterliegt der Grunderwerbsteuer!

Man kann's ja mal versuchen, dachte sich ein Steuerpflichtiger, der für die Verlängerung seines Erbbaurechts partout keine Grunderwerbsteuer zahlen wollte. Beim FG Niedersachsen (Urteil vom 2.10.2019, Az. 7 K 75/19) erntete er dafür nur ein müdes…