Notarhaftung bei überhöhten Grundstückspreisen?

Notare müssen Beurkundungen ablehnen, die mit ihren Amtspflichten nicht vereinbar wären. Das ist z. B. der Fall, soweit ihre Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden. Der BGH