„Ein Mann, ein Wort“ gilt auch für Verwalter
Schon bei Goethe heißt es im Faust: „Auch was Geschriebenes forderst du Pedant? Hast du noch keinen Mann, nicht Manneswort gekannt?“ Es beruhigt uns ungemein, dass auch die BGH-Richter des V. Senats die faustische Tragödie kennen und deshalb den…
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