Ewiger Kündigungsausschluss ist im Mietvertrag möglich
Nichts ist für die Ewigkeit, schrieben wir in 'immo' 01/18. Mietverträge können daher von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Dieses Recht wird lediglich zulasten des Vermieters dadurch eingeschränkt, dass bei diesem regelmäßig ein…
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