Ewiger Kündigungsausschluss ist im Mietvertrag möglich

Nichts ist für die Ewigkeit, schrieben wir in 'immo' 01/18. Mietverträge können daher von beiden Vertragsparteien gekündigt werden. Dieses Recht wird lediglich zulasten des Vermieters dadurch eingeschränkt, dass bei diesem regelmäßig ein…