Einblick in das Buch aller Bücher

Das Grundbuch ist in Deutschland ein heiliger Gral. Zur Klärung der Rechtsverhältnisse an einer Immobilie müssen Sie deshalb ein „berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme“ nachweisen (§ 12 GBO), sonst bleibt das Buch für Sie verschlossen. Das…