Straßenbeleuchtung

Straßenbeleuchtung Liegt das Grundstück eines Anliegers an einer Straße, an der die Kommune Lampenköpfe der Straßenbeleuchtung von Quecksilberdampflampen auf LED-Beleuchtung umstellt, so darf die Kommune laut einer Entscheidung des VwG Koblenz (Az. 4 K 386/18) den Bürger daran beteiligen. Es liege eine „beitragspflichtige Erneuerung der Teileinrichtung Straßenbeleuchtung einer Anliegerstraße“ vor, so das Verwaltungsgericht. Das gelte insbesondere dann, sofern die alten Leuchtmittel nach europäischem Recht verboten und nicht mehr hergestellt und verkauft werden, so dass ein Austausch allein der Leuchtmittel nicht mehr möglich ist. Hier waren die Leuchten auch bereits mehr als 40 Jahre alt und die übliche Nutzungsdauer abgelaufen.