Rechtsscheinhaftung: Sie trifft nur den, der für die GmbH handelt!
Sie wissen: Im allgemeinen Geschäftsverkehr müssen Sie immer deutlich machen, dass Ihre Firma eine GmbH ist. Vergessen Sie diesen 'vier-Buchstaben-Zusatz', kann es passieren, dass Sie haften. Und zwar mit Ihrem Privatvermögen, weil Sie den Schein…
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