Rechtsscheinhaftung: Sie trifft nur den, der für die GmbH handelt!

Sie wissen: Im allgemeinen Geschäftsverkehr müssen Sie immer deutlich machen, dass Ihre Firma eine GmbH ist. Vergessen Sie diesen 'vier-Buchstaben-Zusatz', kann es passieren, dass Sie haften. Und zwar mit Ihrem Privatvermögen, weil Sie den Schein…