Sonderregel zu Kurzarbeitergeld wird verlängert
Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn 10 % der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Das Bundeskabinett hat beschlossen, eine entsprechende Sonderregelung um drei Monate – bis zum 30.9.2022 – zu verlängern. Damit bleiben die Voraussetzungen der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) für ...
Um Zugriff auf diesen Inhalt zu haben, benötigen Sie ein entsprechendes miDIREKT-Abo.
Wenn Sie an einem miDIREKT-Abonnement interessiert sind, informieren Sie sich bitte hier.
Sie sind bereits miDIREKT-Nutzer?
Dann können Sie sich hier einloggen.
Chefredakteur