Aufstellung betrieblicher Coronaregeln sind Geschäftsführersache

Ein Arbeitgeber, also auch Sie als Geschäftsführer einer GmbH, ist zum Schutz seiner Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Coronavirus berechtigt, Regelungen hinsichtlich der Art und Weise der Arbeitserbringung und Ordnung und des Verhaltens…