Hausbaudarlehen — Rückabwicklung nach Widerruf
Hausbaudarlehen — Rückabwicklung nach Widerruf Hat ein Mann ein Darlehen aufgenommen, um ein Haus zu finanzieren, und widerruft er den Vertrag wegen eines Formfehlers (hier fehlte bei Abschluss des Vertrags die Widerrufsbelehrung), so darf die Bank den an den Kunden zu zahlenden 'Nutzungsersatz' nicht der Kapitalertragsteuer unterwerfen. Die Bank muss die Summe (hier ging es um rund 19.000 €) voll auszahlen. Der Nutzungsersatz sei bei wirtschaftlicher Betrachtung keine Vermögensvermehrung aufgrund einer Kapitalüberlassung. Das Darlehensverhältnis und die Rückabwicklung seien als eine Einheit zu betrachten (FG Baden-Württemberg, Az. 8 K 1516/18). Der BFH wird nun endgültig entscheiden, da es bei den Finanzgerichten zu diesem Thema unterschiedliche Auffassungen gibt (anhängig unter Az. VIII R 5/21).
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